Bereits vor knapp 2 Jahren berichteten wir im Rahmen der Rubrik „Aktuelles“ (
hier) über das Bauwerk A43 über den Rhein-Herne-Kanal in Herne. Das Bauwerk musste aufgrund von Schäden für Fahrzeuge über 3,5 t gesperrt werden. Zu Sicherstellung dieser Vorgabe wurde Anfang 2022 eine Schrankenanlage installiert.
Der ohnehin bereits vorgesehene und geplante Ersatzneubau sollte ursprünglich in Parallellage mithilfe von Behelfsbrücken erstellt werden. Nachdem sich wesentliche Randbedingungen während der Planung geändert hatten, wurde die Entscheidung getroffen, den Neubau in Endlage ohne Behelfsbrücken herzustellen und die bauzeitliche Verkehrsführung über das westliche, geschädigte Bestandsbauwerk zu führen.
Für diese 4+0-Verkehrsführung und Fahrzeuge bis max. 3,5 t sowie ein einzelnes 30 t Fahrzeug musste das Bauwerk ertüchtigt werden, da das vorläufig verbleibende Teilbauwerk (TBW) West im Vergleich zum eingeschränkten Zustand deutlich größere Lasten übernehmen muss. Zur Ertüchtigung wurden zwei wesentliche Maßnahmen umgesetzt: 1. Einbau einer Unterspannung zur Entlastung des Haupttragwerks und 2. Einbau einer hochfesten Betonfahrbahn zur Entlastung des Fahrbahnblechs. Für die Unterspannung wurde ein Zugstabsystem mit 2 parallel geführten Zugstäben je Hauptträger (d = 100 mm) verwendet, welches in der zweiten Jahreshälfte 2022 montiert wurde. Die Herstellung der hochfesten Betonfahrbahnplatte, für die eine ZiE erforderlich wurde, erfolgte vor kurzem. Das Foto oben zeigt noch die im Vorfeld hergestellte Probeplatte nach Aufbringung der Beschichtung und vor Einbau der Bewehrung.
Zurzeit wird der Verkehr noch über beide Teile des Bestandsbauwerks geführt, bis weitere Arbeiten für den Ersatzneubau abgeschlossen sind. Im Frühsommer dieses Jahres soll dann die Durchtrennung des Bestandsbauwerks und der Rückbau des östlichen TBWs erfolgen, so dass die 4+0-Verkehrsführung auf dem ertüchtigten TBW West eingerichtet werden kann. Das TBW wird auch weiterhin mit einem erweiterten Monitoringsystem bis zur Stilllegung bzw. Verkehrsumlegung auf den Ersatzneubau vsl. im Jahr 2025 überwacht.